Bris de glace: Versicherung und Selbstbeteiligung

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Bris de glace: Versicherung und Selbstbeteiligung
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Ein Bris de glace (gerissene oder zerbrochene Frontscheibe, kaputte Seitenscheibe oder Heckscheibe) kann über die Glas-Schutz-Option in Ihrer Kfz-Versicherung abgedeckt sein. Hier die wichtigsten Punkte: Selbstbeteiligung, Ablauf und Alternativen.

Glas-Schutz

Diese Option (oft gegen Aufpreis) übernimmt Austausch oder Reparatur von Frontscheibe und Scheiben (laut Vertrag). Ohne sie bleibt die Rechnung bei Ihnen. Im Vertrag prüfen, ob sie enthalten ist und welche Scheiben abgedeckt sind (nur Frontscheibe, Seitenscheiben, Schiebedach usw.).

Selbstbeteiligung

Oft gilt eine Selbstbeteiligung: Betrag, den Sie zahlen (z. B. 100–400 € je nach Versicherer und Fahrzeug). Manchmal keine Selbstbeteiligung nur für Frontscheiben-Reparatur (Steinschlag) bei Nutzung des Partner-Netzes. Ein Glas-Schaden kann ohne Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklasse sein (Vertrag prüfen).

Ablauf

Schaden beim Versicherer melden (Frist einhalten). Kostenvoranschlag einholen (Werkstatt oder Partnernetz). Anweisungen des Versicherers folgen (Reparatur oder Austausch, Selbstbeteiligung). Nachweise aufbewahren. My Auto Check-up hilft Ihnen, die Wartung Ihres Fahrzeugs im Blick zu behalten.

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